06/2024 – Modernisierung der Bobingen Stellplatz-Satzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

bezugnehmend auf Gespräche und Diskussionen bei der Stadtratsklausur zum ISEK am 02.03.24 und ergänzend zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 30.04.24 beantragen wir, die FBU-Fraktion:

Die Überarbeitung der inhaltlich seit 2009 kaum veränderten Bobinger Stellplatz-Satzung, um sie, auf die sich verändernden Mobilitäts-Anforderungen von Heute und der Zukunft neu auszurichten. Konkret regen wir an, die Berechnung des KFZ-Stellplatzbedarfs pro Wohneinheit an aktuelle Entwicklungen anzupassen

Begründung:

Die aktuell gültige Stellplatzsatzung wurde konzipiert, um der Entwicklung der letzten Jahrzehnte Rechnung zu tragen. Diese soll bei stetig zunehmendem motorisiertem Individualverkehr bei Neubauvorhaben, oder bei der Umnutzung von Bestandsimmobilien, die Schaffung von KFZ-Stellplätzen in ausreichender Zahl sicher zu stellen.

urch die allgemein bekannte und viel zitierte Herausforderung unserer Zeit, schnell mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der gleichzeitig klimafreundlich ist und möglichst keine weitere Versieglung von Flächen nach sich zieht, stößt die Satzung in ihrer aktuellen Fassung heute aber mehr und mehr an Ihre Grenzen.

Konkret zeigt sich dies bei Neubauvorhaben im Innenstadt-Bereich, die im Sinne der notwendigen und gewünschten Nachverdichtung mehr Wohneinheiten pro Fläche realisieren sollen und möchten. Der Nachweis der nach Satzung geforderten Anzahl von KFZ-Stellplätzen, ist trotz maximal dimensionierter Tiefgaragen, oft nur noch möglich, wenn die oberirdischen Flächen ebenfalls bis an die zulässigen Grenzen der Flächenversiegelung (GRZ max. 0,8) für Stellplätze genutzt werden. Dies ist weder zielführend im Sinne eines attraktiven Wohnumfeldes und gesunden Wohnverhältnissen, noch im Sinne der für die Anpassung an den Klimawandel notwendigen Vermeidung weiterer Flächenversieglung. Zudem verteuern die Baukosten für die Errichtung der Stellplätze sowohl Kauf- wie auch die späteren Mietpreise der Wohnungen erheblich.

Wie die Erfordernisse an zukunftsfähiges, klimafreundliches Bauen im Innenstadt-Bereich einem Wandel unterworfen sind, ist es auch der allgemeine Mobilitätsbegriff. Dadurch haben sich mittlerweile auch entsprechende Lösungen für die Nahmobilität entwickelt. Neben der Optimierung und dem Ausbau eines bedarfsgerechten ÖPNVs, sind hier vor allem E-Bikes, Lastenräder, wie auch Car- und Bike-Sharing-Modelle zu nennen.

Viele Städte und Kommunen haben auf diese Veränderungs- und Transformationsprozesse im Bereich der Nahmobilität bereits reagiert und ihre Stellplatz-Satzungen entsprechend weiterentwickelt. Im Wesentlichen sehen deren Konzepte meist vor, dass durch Nachweis eines alternativen, qualitativ belastbaren Nahmobilitäts-Konzeptes für das Bauvorhaben, nach konkreten Kriterien und Rechnungsschlüsseln auf die Errichtung einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen verzichtet werden kann. Dabei werden auf den jeweils zugrundeliegenden, oft unverändert beibehaltenen Stellplatzbedarf pro Wohneinheit -je nach Erfüllungsgrad derfestgelegten Kriterien – bestimmte Prozent-Anteile pro Wohneinheit auf den gesamten Stellplatz-Bedarf des Bauvorhabens angerechnet.

Eine modern gefasste Stellplatz-Satzung nach derartigem Vorbild könnte auch in Bobingen auf folgende städtebaulichen Ziele einzahlen:

  • Förderung der Schaffung von bezahlbare(re)m Wohnraum durch verträgliche und möglichst klimafreundliche Nachverdichtung in der Kernstadt
  • Vermeidung weiterer Flächenversiegelung durch KFZ-Stellplätze und damit Steigerung der allgemeinen Wohn- und Lebensqualität im Innenstadt-Bereich
  • Unterstützung der Entwicklung und Ausbau alternativer Nahmobilitätskonzepte durch Schaffung zusätzlichen Bedarfs für gewerbliche Anbieter aus dem Bereich Car- & Bike-Sharing
  • Förderung des allgemeinen Bewusstseins und Sensibilisierung der Bürgerschaft für alternative Nahmobilitätsangebote
  • Reduzierung des allgemeinen Fahrzeugsaufkommens im Bobinger Innenstadt-Bereich
  • Vermeidung suboptimaler, wenig angenommener Parkkonzepte wie Doppelpark-Einrichtungen

Deshalb bitten wir den ersten Bürgermeister diesen Antrag (gemäß GO) in der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses zu beraten, und unsere Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses um folgende Beschlussvorschläge zu unterstützen:

Die Verwaltung wird beauftragt…

  1. … nach dem Vorbild der Stellplatz-Satzung einer oder mehrerer geeigneter Städte/Kommunen, die Berücksichtigung alternativer Nahmobilitäts-Konzepte in den Stellplatzschlüssel der Bobinger Stellplatz-Satzung für Wohnbauvorhaben einzuarbeiten und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss einen entsprechenden, beschlussfähigen Entwurf zur Verabschiedung vorzustellen.
    (Empfohlene Referenz-Satzungen: Tübingen/…)
  2. … die Auswirkungen des vorgeschlagenen Berechnungsschlüssels am Beispiel einiger konkreter Bauvorhaben (aktuell in Planung oder bereits umgesetzt) als Entscheidungsgrundlage für die Beratungen zu simulieren
  3. … zu prüfen, ob eine Anwendung der überarbeiteten Stellplatz-Berechnung auch zur Ermittlung des Bedarfes für Besucherstellplätze gewerblicher Nutzungen sinnvoll und umsetzbar is
  4. … zu prüfen, ob die Höhe des aktuellen Ablösebetrages für Stellplätze noch zeitgemäß ist
  5. … der Erarbeitung eine hohe Priorität einzuräumen, um möglichst schon bei laufenden Planungen im Innenstadt-Bereich Z.B. der Rahmenplanung für den Bereich der Bahnhofstraße angewendet werden zu können

Benötigte HH-Mittel für die Umsetzung des Antrages: Keine

Herzliche Grüße

Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)

Ein Gedanke zu „06/2024 – Modernisierung der Bobingen Stellplatz-Satzung“

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